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Bürgerentscheid am 22.02.2015 – „Gegen die Bebauung des Festplatzes“
Ergebnis Bürgerentscheid
Bekanntmachung Ergebnis Bürgerentscheid
Zulässigkeit Bürgerbehren
Am 27.11.2014 hat der Marktgemeinderat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür liegen vor.
Die Fragestellung des Bürgerentscheids 1 (Bürgerbegehren) lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Festplatz nicht bebaut wird und in seiner jetzigen Form, seiner jetzigen Größe und am jetzigen Standort erhalten bleibt?“
Der Bürgerentscheid 1 wäre erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA abgegeben werden und die Anzahl der JA-Stimmen mindestens 20 % der Stimm-berechtigten ( ca. 560 ) erreicht.
Bei Gleichstand der Stimmen oder bei mehrheitlichen NEIN-Stimmen ist der Bürgerentscheid 1 abgelehnt.
Verbundener Bürgerentscheid/Stichfrage
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2014 darüber entscheiden, dass er bei dem Bürgerentscheid am 22.02.2015 eine ergänzende Frage und eine Stichfrage stellen wird.
Die Fragestellung des Bürgerentscheids 2 (Ratsbegehren) wurde am 12.01.2015 beschlossen und lautet:
„Sind Sie für die vom Markgemeinderat geplante Erhaltung und Erweiterung des EDEKA-Marktes am jetzigen Standort unter gleichzeitiger Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen zur öffentlichen Nutzung?“
Der Bürgerentscheid 2 wäre erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA abgegeben werden und die Anzahl der JA-Stimmen mindestens 20 % der Stimm-berechtigten ( ca. 560 ) erreicht.
Bei Gleichstand der Stimmen oder bei mehrheitlichen NEIN-Stimmen ist der Bürgerentscheid 2 abgelehnt.
Für den Fall, dass beide Bürgerentscheide erfolgreich mit JA beantwortet werden, ist eine Stichfrage notwendig.
Der Musterstimmzettel ist am Ende der Abstimmungsbekanntmachung abgedruckt.
Abstimmungsbekanntmachung mit Musterstimmzettel
Aktuell geplanter zeitlicher Ablauf des Bürgerentscheides
Datum | Aufgabe, Verfahrensschritte |
|---|---|
Do., 27.11.2014 |
|
bis Anfang Januar | Einteilung Stimmbezirke – vorgesehen sind zwei Stimmbezirke für Urnenabstimmung und ein Bezirk für die Briefabstimmung |
bis Mitte Januar | Die weiteren zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter des Abstimmungsausschusses werden von den Vertretern des Bürgerbegehrens bestimmt. (erfolgt) |
bis Mitte Januar | Entscheidung des MGR für den Abstimmungstermin ergänzende Fragen und ggfs. eine Stichfrage zu formulieren (erfolgt) |
Mitte Januar | Herstellung der Stimmzettel, Abstimmungsscheine u. Unterlagen für Briefabstimmung (erfolgt) |
bis Ende Januar | Bestellung, Ladung Abstimmungshelfer (ca. 20 Personen) – (Vorschlag: Rathausmitarbeiter, MGR und Vertreter des Bürgerbegehrens sowie Freiwillige) (erfolgt) |
Fr., 16.01.2015 | Anlegung und Fortführung des Abstimmungsverzeichnisses (erfolgt) |
Fr., 16.01.2015 | Abstimmungsbekanntmachung ( öffentlicher Aushang) (erfolgt) |
Sa., 17.01.2015 | Bürgerwerkstatt „Die Zukunft gestalten“, Webersaal (erfolgt), Ergebnisse werden nach Auswertung an der Bürgerversammlung vorgestellt und auf der Homepage veröffentlicht |
spätestens bis 01.02.2015 | Benachrichtigung der Stimmberechtigten (Abstimmungskarten) (erfolgt) |
ab Zugang Abstimmungskarten | Erteilung von Abstimmungsscheinen, Ausgabe der Briefabstimmungsunterlagen |
02.02.-06.02.2015 | Beschwerde wegen unterbliebener Eintragung ins Bürgerverzeichnis im Rathaus, Zimmer 18. Mo-Fr 8-12 Uhr Di 14-16 Uhr Do 14-18 Uhr |
Mi., 11.02.2015 | Bürgerversammlung, Weber-Saal |
Do., 12.02.2015 | Entscheidung über Beschwerden wegen unterbliebener Eintragung |
Fr., 20.02.2015 15.00 Uhr | Ende der allgemeinen Antragsfrist für Abstimmungsscheine u. Briefwahlunterlagen, Abschluss Bürgerverzeichnis u. Abstimmungsscheinverzeichnis |
Sa., 21.02.2015 | Vorbereitung der Abstimmung u. Ausstattung Abstimmungsvorstände |
So., 22.02.2015 | Abstimmung zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in der Grundschule nach Auszählung Bekanntgabe des vorläufigen Abstimmungsergebnisses |
Mo., 23.02.2015 10.00 Uhr | Zusammentritt des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Ergebnisses. Der Ausschuss ist beschlussfähig, unabhängig der Anwesenheit der geladenen Mitglieder oder deren Stellvertreter |
Mo., 23.02.2015 nach Sitzung | Verkündung u. Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses |
bis 22.08.2015 | Verwahrung der Abstimmungsunterlagen |
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