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Aufgaben

Aufgaben des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch – Opfenbach

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch – Opfenbach entscheidet über folgende Punke:

  • Errichtrung sowie wesentliche Änderungen der Einrichtungen und des Betriebes der Wasserversorgungsanlagen
  • Satzungen und Verordnungen
  • Allgemeine Bestimmungen für die Benutzung der Verbandsanlagen und Einrichtungen
  • Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
  • Jährliche Haushaltssatzung
  • Feststellung und endgültige Anerkennung der Rechnung
  • Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften und Abschluß von Rechtsgeschäften verwandter Art
  • Von der Verbandssatzung abweichende Regelung der Haftung der Verbandsmitglieder für Verbindlichkeiten des Verbandes
  • Festsetzung der Gebühren und Beiträge sowie der von Wassergästen zu entrichtenden Entgelte
  • Gewährung von Entschädigungen und Vergütungen aller Art
  • Bestellung von Geschäftsleiter, Kassenverwalter, stellvertretendem Kassenverwalter, des Wasserwartes und etwaiger Pumpwarte und gegebenfalls deren Enthebung vom Dienst.
  • Festlegung der Dienst- und Gehaltsverhältnisse der Beschäftigen im Rahmen der geltenden Bestimmungen
  • Anordnung der vom Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft als erforderlich bezeichneten Instandsetzungen, Umbauten und Erweiterungen
  • Regelung und Überwachung der Wasserförderung und des Wasserverbrauches
  • Änderung der Satzung
  • Genehmigung von Dienstanweisungen und der Geschäftsordnung
  • Zur Sicherung der Wasserversorgungsanlage erforderliche Vorschriften und Maßnahmen, die von den Mitgliedgemeinden gleichlautend als Gemeindeverordnung zu erlassen sind,
  • die Auflösung des Zweckverbandes und Bestellung von Abwicklern
  • Vom Vorsitzenden zur Beratung unterbreitete Angelegenheiten
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